Mit der Verfügung 53/2024 werden nun erstmals Klubstationsrufzeichen für Angehörige der öffentlichen Not-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienste explizit für diesen Verwendungszweck reserviert.
Es handelt sich hierbei um die Rufzeichenreihen DR1, DR2 und DR3. Der volle Text zu diesem Rufzeichenkontingent lautet:
"KSB = Klubstationsrufzeichen für Angehörige der öffentlichen Not-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienste, Berechtigte nach § 4 der Digitalfunkrichtlinie BOS (Polizeien des Bundes und der Länder, öffentliche Feuerwehren, THW, Zoll, Verfassungsschutz, die Katastrophenschutz- und Zivilschutzbehörden des Bundes und der Länder, sowie die rechtlich bestimmten Träger der Notfallrettung)"
Hiermit erfährt der Amateurfunkdienst eine Anerkennung als unterstützende Kraft in Krisensituationen, in denen die Kommunikation über die üblichen Kanäle gestört, ausgefallen oder einfach nicht ausreichend ist. In der Praxis hat sich der Amateurfunkdienst in solchen Situation ja vielfach bewährt; dass dies jetzt nun institutionalisiert wird, indem spezielle Rufzeichen für die oben angeführten Behörden vorgehalten werden und somit der Kontakt zu Funkamateuren auch offiziell hergestellt werden kann, ist ein großer Erfolg. Dem Author dieses Betrags wurde in der Vergangenheit immer wieder von Angehörigen der Katastrophenschutzbehörden und Rettungsdienste angetragen, sich Gedanken darüber zu machen, wie man Funkamateure denn überhaupt erreichen könne, sollte deren Einsatz mal angefordert werden müssen.
Den vollen Wortlaut der Verfügung findet man übrigens hier:
https://z37.vfdb.org/wp-content/uploads/Vfg_53_2024_Rufzeichenplan.pdf
In der Amtsblatt-Verfügung 61/2024 werden die Reihen (R4, DR5 und DR6) für KSB = Klubstationsrufzeichen für Notfunkgruppen privatrechtlicher Organisationen vorgesehen.
Zitat aus Seite 2:
KSB = Klubstationsrufzeichen für Angehörige der Berechtigten, die nach der Digitalfunkrichtlinie BOS oder der Funkrichtlinie Funkanwendungen BOS (BOS-Funkrichtlinie) als BOS-Berechtigte anerkannt sind
KSO = Klubstationsrufzeichen für Notfunkgruppen privatrechtlicher Organisationen.
Der Auszug aus der Amtsblatt-Verfügung 61/2024 findet sich hier:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Rufzeichenplan_06-24_Auszug_aus_Vfg_61_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Der Alte Link des Auszuges aus der Vfg_53_2024:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Vfg_53_2024_Rufzeichenplan.pdf?__blob=publicationFile&v=3
ist leider nicht mehr verfügbar.